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Handbuch Verlassenschaftsverfahren

2. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3714-3

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Handbuch Verlassenschaftsverfahren (2. Auflage)

S. 117VIII. Die behördlichen Organe des Gerichts

A. Der Gerichtskommissär

1. Notwendiges und fakultatives Gerichtskommissariat

Der Gerichtskommissär (GK) ist die zentrale Figur des Verlassenschaftsverfahrens und ein modernes Beispiel ausgelagerter staatlicher (hoheitlicher) Tätigkeit. Ihm wurde die Führung des Verlassenschaftsverfahrens weitestgehend überantwortet, was zu einer wesentlichen Gerichtsentlastung führt. Er ist Organ des Gerichts und in Ausübung seiner Tätigkeit Beamter im Sinne des StGB und übt öffentliche Gewalt aus. Auf seine Tätigkeit finden daher die Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes und des Organhaftpflichtgesetzes Anwendung. Seine Tätigkeit regelt das Gerichtskommissärsgesetz (GKG).

Die Tätigkeit des Gerichtskommissärs wird unterteilt in ein obligatorisches und ein fakultatives Gerichtskommissariat, wobei im Verlassenschaftsverfahren durchgängig das obligatorische Gerichtskommissariat gilt. Die Unterscheidung betrifft die Grundlage für das Einschreiten des Gerichtskommissärs. Beim obligatorischen Gerichtskommissariat ergibt sich dessen Befugnis und Bestellung gemäß § 2 Abs 1 GKG unmittelbar aus dem Gesetz, ohne dass ein weiterer Akt des Gerichts erforderlich wäre. Beim fak...

Handbuch Verlassenschaftsverfahren

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