Praxisbeispiele zur Körperschaftsteuer
1. Aufl. 2019
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S. 181 Beispiel 21: Hinzurechnungsbesteuerung
Normen: § 10a KStG
Deskriptoren: Hinzurechnungsbesteuerung, CFC, Niedrigbesteuerung, Passiveinkünfte
1. Fall
Die österreichische A AG ist an der H Kft (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Budapest, Ungarn; vergleichbar einer österreichischen Kapitalgesellschaft) unmittelbar zu 1 % und mittelbar über die B GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Wien, Österreich; 100%ige Tochtergesellschaft der A AG) zu 50 % beteiligt. Die A AG hält ebenfalls eine 100-%-Beteiligung an der D OOD (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Sofia, Bulgarien; vergleichbar einer österreichischen Kapitalgesellschaft). Weiters hält die A AG eine 100-%-Beteiligung an der C Ltd (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in George Town, Grand Cayman)
In diesem Zusammenhang ergeben sich im Wirtschaftsjahr 2020 (Stichtag: 31.12.) folgende steuerliche Sachverhalte:
1.1. C Ltd, Sitz und Ort der Geschäftsleitung in George Town, Grand Cayman (Stichtag: 31.12.)
Das Einkommen der C Ltd beträgt im Wirtschaftsjahr 2020 EUR 1.500.000 (Annahme: Einkommensermittlung entspricht einer Einkommensermittlung gem § 5 Abs 1 EStG). In Grand Cayman entfällt auf das Einkommen der C Ltd im Wirtschaftsjahr 2020 eine Körperschaftsteue...