Praxis der Konzernrechnungslegung
4. Aufl. 2016
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S. 85022. Konzernanhang
Konzernbilanz, Konzerngewinn- und -verlustrechnung und Konzerngeldflussrechnung alleine können nicht die Anforderungen der Generalnorm erfüllen, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu zeigen. Insbesondere die starke Komprimierung, die Ausübung von Bilanzierungswahlrechten und unterschiedliche Sachverhalte, die den Zahlen zu Grunde liegen, machen Erläuterungen in einem Konzernanhang notwendig, der den Konzernabschluss vervollständigt. Dieser Konzernanhang soll die Zahlen des Konzernabschlusses genauer erläutern bzw die Methoden erklären, nach denen die Zahlen aufgestellt worden sind.
Zahlreiche Vorschriften der IFRS bzw des UGB enthalten verpflichtende Angaben, die jedenfalls als notwendig angesehen werden, um dieses Ziel zu erreichen. Daneben können aber auch besondere Umstände bei einem Konzern besondere Anhangangaben notwendig machen, um die Generalnorm zu erfüllen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, weitere freiwillige Angaben zu machen, um die Lage des Konzerns darzustellen. Die Grenze bilden dabei die Grundsätze der Klarheit und der Übersichtlichkeit, die für den Konzernanhang besonders zu beachten sind.
Anders als Einzelunternehmen...