Praxis der Konzernrechnungslegung
4. Aufl. 2016
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S. 81820. Eigenkapitalspiegel
Im Einzelabschluss nach UGB erfolgt die Überleitung des Eigenkapitals durch die Aufnahme des Gewinnvortrags und die Rücklagenbewegungen in die Gewinn- und Verlustrechnung. Durch die Posten Zuweisung und Auflösung der Rücklagen können die erfolgswirksamen Veränderungen des Eigenkapitals nachvollzogen werden. Nicht ersichtlich sind hingegen die Bewegungen im Eigenkapital, die sich durch Transaktionen mit den Gesellschaftern ergeben.
Im Konzernabschluss gibt es darüber hinaus auch erfolgsneutrale Änderungen des Eigenkapitals, die nicht aus der Gesellschaftersphäre, sondern aus der Unternehmenssphäre kommen, zum Beispiel Umrechnungsdifferenzen bei der Währungsumrechnung nach der Stichtagskursmethode.
Außerdem werden in Konzernabschlüssen üblicherweise keine Gewinnverwendungsbuchungen vorgenommen. Da der Konzernabschluss keine Grundlage für die mögliche Ausschüttung bildet, fällt dieser Zweck der Gewinnverwendung weg. Der Verzicht auf die Darstellung der Gewinnverwendung in der Gewinn- und Verlustrechnung ermöglicht den Abschluss der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Jahresergebnis als aussagekräftiger Größe.
Im Konzernabschlüssen wird die Überleitung des Eigenkapital...