Praxis der Konzernrechnungslegung
4. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 72318. Steuerabgrenzung
Bei latenten Steuern im Konzernabschluss ist zwischen solchen, die aus dem Einzelabschluss übernommen werden, und solchen, die sich im Rahmen der Konzernabschlusserstellung ergeben, zu unterscheiden.
Bei latenten Steuern, die sich bereits aus dem Einzelabschluss ergeben, kann es aufgrund unterschiedlicher Konzepte der Steuerabgrenzung im Einzel- und Konzernabschluss zu entsprechenden Anpassungen im Rahmen der Erstellung der Handelsbilanz II kommen. Aus der Konzernabschlusserstellung selbst können sich Ergebnisunterschiede durch die Änderung von Wertansätzen im Rahmen der Erstellung der Handelsbilanz II, bei der Behandlung von Unterschiedsbeträgen aus der Kapitalkonsolidierung, bei der Behandlung echter Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung, bei der Zwischenergebniseliminierung, bei der Währungsumrechnung und bei der Ergebniserfassung im Rahmen der Equity-Methode ergeben.
Weitere konzernspezifische Fragestellungen bei der Abgrenzung latenter Steuern liegen beim Steuersatz und dem Ausweis der Steuerabgrenzung.
Als Steuersatz kommt der Steuersatz des jeweiligen Konzernunternehmens, bei dem es zur Ergebnisdifferenz kommen wird, oder ein Durchschnittssteuersatz für...