Praxis der Konzernrechnungslegung
4. Aufl. 2016
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S. 11. Einleitung
Bevor konkrete Überlegungen angestellt werden, ob, wann und wie ein Konzernabschluss erstellt wird, sollte darüber nachgedacht werden, warum ein Konzernabschluss erstellt werden soll. Je nach Größe, Organisation, Führung, Finanzierung und Eigentümerverhältnissen des Konzerns kann dieser unterschiedliche Bedeutung haben, die von der Grundlage des Konzerncontrollings auf der einen Seite bis zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht auf der anderen Seite reichen kann. Aus dem Zweck des Konzernabschlusses ergeben sich nicht nur Details wie die Ausübung bestimmter Bewertungswahlrechte, vielmehr hängt die gesamte Planung und Durchführung der Konzernabschlusserstellung davon ab, von der Festlegung der Zuständigkeiten über die personelle Ausstattung der Konzernrechnungsstelle bis zu der benötigten Konsolidierungssoftware.
Als Konzernabschluss versteht man einen Jahresabschluss, der nicht nur ein, sondern mehrere rechtlich selbständige, aber wirtschaftlich voneinander abhängige Unternehmen umfasst. Dabei werden diese Unternehmen so dargestellt, als wären sie ein einheitliches, rechtlich selbständiges Unternehmen. Der Sinn des Konzernabschlusses liegt in der Eliminierung konzerninte...