Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch, Band 2
7. Aufl. 2016
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S. 2615. Equity-Bilanzierung
5.1 Begriff der Equity-Bilanzierung bzw -Bewertung
„Equity“ ist im angloamerikanischen Bilanzwesen die Bezeichnung für Eigenkapital. In der Anwendung auf Beteiligungen bedeutet Equity-Bewertung die Bewertung der Beteiligung mit dem anteiligen Eigenkapital des Tochterunternehmens.
Bei der Equity-Bilanzierung wird das assoziierte Unternehmen im Rahmen der Konzernbilanzierung nach wie vor als eigenständiges Unternehmen geführt. Die Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen wird allerdings nicht, wie im Einzelabschluss, nach dem Anschaffungskostenprinzip, sondern nach der Spiegelbildmethode zum Eigenkapital bewertet.
Grundsätzlich entspricht damit die in der Konzernbilanz ausgewiesene Beteiligung dem Eigenkapital des assoziierten Unternehmens, womit jede Veränderung des Eigenkapitals zu einer Veränderung des Beteiligungsansatzes führt.
Daraus ergibt sich für die Gründung und die Folgebilanzierungen einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, an der ein Konzernunternehmen maßgeblich beteiligt ist, für die Bewertung der Beteiligung folgendes Bewertungsschema:
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Ursprüngliche Kapitaleinzahlung (= Gutschrift auf Eigenkapitalkonto des Beteiligungsunternehmens) | |
+ | anteilige Ge... |