Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch, Band 2
7. Aufl. 2016
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S. 453. Grundsätze der Aufstellung des Konzernabschlusses
3.1 Die Einheitstheorie als Basis für den Konzernabschluss
Die grundlegende Bestimmung für die Aufstellung von Konzernabschlüssen ist die in § 250 Abs 3 erster Satz verankerte Einheitstheorie.
Im Konzernabschluss ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären
Die M-Gesellschaft hat die T-Gesellschaft gegründet und möchte wegen der engen Verflechtung eine Konzernbilanz aufstellen.
Die Bilanzen der beiden Gesellschaften zeigen folgendes Bild:
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Bilanz M | Bilanz T | Summe | Die Summe der beiden Bilanzen kann nicht als einheitliche Bilanz fungieren, da die Tochter in der Konzernbilanz als eine Betriebsstätte der Mutter gilt. Es müssen daher alle in der Bilanz ausgewiesenen Beziehungen zwischen zwei bisher selbständigen Unternehmen ausgeschaltet werden. | |
Sachanlagevermögen | 300 | 1.000 | 1.300 | |
Beteiligung | 1.200 | 1.200 | 1) Die Beteiligung an T gibt es nicht mehr, da T eine Betriebsstätte ist. Damit fällt auch das Eigenkapital von T weg. Beide sind zu saldieren. | |
Sonstiges Anlagevermögen | 25... |