Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch
15. Aufl. 2015
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S. 5999. Prüfung und Offenlegung gem § 268-283
9.1 Grundlagen der Abschlussprüfung
Die durch die Abschlussprüfungsrichtlinie 2006 und deren Umsetzung in österreichisches Recht eingetretenen Änderungen im UGB und Gesellschaftsrecht wurden in der 13. Auflage ausführlich dargestellt.
Im Anschluss an das „Grünbuch“ der EU-Kommission aus 2011 „Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: „Lehren aus der Krise“ (2010) wurden zwei Rechtsakte verabschiedet, die gegenüber dem bisherigen Zustand strengere Regelungen für den Bereich der Abschlussprüfung enthalten:
1. Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom
zur Änderung der Richtlinie 2006/43/ EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen
Gem Artikel 2 Abs 1 „erlassen und veröffentlichen die Mitgliedsstaaten bis zum
die erforderlichen Vorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen“.
2. Verordnung (EU) Nr 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission
Gem Artikel 44 gilt diese Verordnung...