Praxishandbuch Hausdurchsuchung
1. Aufl. 2018
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S. 88
5.1. Rechtsgrundlagen
5.1.1. Bankenaufsicht zwischen Gewerbeaufsicht und Wirtschaftslenkung
Die staatliche Aufsicht über Kreditinstitute unterscheidet sich hinsichtlich der Art und Intensität behördlicher Überwachung prinzipiell von anderen Bereichen des Wirtschaftslebens, wie insbesondere dem Gewerbe (geringere staatliche Eingriffsintensität: einmalige Anmeldung, in der Regel keine laufende behördliche Aufsicht) und der Wirtschaftslenkung (höhere staatliche Eingriffsintensität, zB die Preisfestsetzung bei Arzneimitteln; Direktzahlungen in der Agrarwirtschaft).
Die Bankenaufsicht wird dem konzeptuell „dazwischen“ liegenden Bereich der Wirtschaftsaufsicht zugeordnet. Dieser besondere wirtschaftspolitische Status zeigt sich darin, dass die gesetzlichen und rechtspolitischen Zielsetzungen einer Bankenaufsicht weit über die bloß formale Einhaltung von Gesetzesbestimmungen hinausgehen.
5.1.2. Off-Site-Analyse und On-Site-Analyse
Vor diesem Hintergrund bestehen vielfältige Berichtspflichten, denen Kreditinstitute gegenüber der Bankaufsichtsbehörde laufend unterliegen, wie etwa monatliche Meldungen von Stammdaten nach der Stammdatenmeldungsverordnung 2016 oder quartalsweises sog „FINREP“ und „...