Praxishandbuch Hausdurchsuchung
1. Aufl. 2018
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S. 11. Einleitung
Hausdurchsuchungen durch Behörden haben zunehmend an Bedeutung gewonnen. Fast täglich sind Personen und Unternehmen von den gravierenden, in die Privatsphäre eingreifenden Zwangsmaßnahmen betroffen. Behörden nützen Durchsuchungen nicht zuletzt auch wegen des Überraschungsmoments, um an Beweismittel und Material zu kommen, zu dem sie sonst nicht gelangen würden.
Ermittlungserfolge der Behörden sind oft davon abhängig, ob sie bei einer Hausdurchsuchung aussagekräftige Dokumente auffinden. Fest steht, dass Durchsuchungen maßgeblich dafür verantwortlich sind, dass Kriminalfälle mit dem gefundenen Material aufgeklärt und der Gerichtsbarkeit zugeführt werden können. Eine betroffene Person bzw ein betroffenes Unternehmen kann den Vollzug einer Durchsuchung im Regelfall weder verhindern noch stoppen. Von der Behörde wird sie bloß auf Rechtsmittel verwiesen.
Wahr ist aber auch, dass Durchsuchungen über Antrag von Privatpersonen und Unternehmen durchgeführt werden und die Antragsteller so zu Materialien gelangen können, die sie am Zivilrechtsweg nie erhalten würden.
Eine behördliche Durchsuchung ist eine Zwangsmaßnahme, die in verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte eingreift u...