Geldwäscheprävention für Wirtschaftstreuhänder
1. Aufl. 2019
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S. 304. Umsetzung der Sorgfaltspflichten in der Berufspraxis
Der nachfolgende Abschnitt ist anhand ausgewählter, typischer Phasen in der Berater-Klienten-Beziehung strukturiert und gibt Anregungen, wie sinnvolle Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten und zur Verhinderung eigenen strafrechtlich relevanten Verhaltens mit möglichst geringem Aufwand in die Kanzleiabläufe integriert werden können. Bei aller typischerweise vorhandenen Abneigung gegen diese nötigen Compliance-Maßnahmen soll auch auf Möglichkeiten eingegangen werden, welche die Offenlegung zusätzlicher Umsatzpotentiale in diesem Zusammenhang erlaubt, um aus der lästigen Pflicht ein sinnvolles Instrument zur Weiterentwicklung der Kanzlei und zur Intensivierung der Beziehungen zu guten Klienten zu machen.
4.1. Anfragen von (potentiellen) neuen Klienten
Bereits Anfragen von potentiellen neuen Klienten lösen erste Sorgfaltspflichten aus. Um beurteilen zu können, inwieweit bereits vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung (konkret also etwa im Zuge des Erstgespräches) oder erst bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung, also erst im Zuge der Unterzeichnung von Auftrag und/oder Vollmacht, Sorgfaltspflichten zu erfüllen sind, ist es bereits ...