zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Bayer Reinhard

Grundbuch NEU

Einführung in das Grundbuchsrecht samt Musteranträgen

3. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3105-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Grundbuch NEU (3. Auflage)

S. 30Eintragbare Rechte

Dingliche Rechte

Dingliche Rechte sind Rechte, welche einer Person über eine Sache ohne Rücksicht auf gewisse Personen zustehen. (Obligatorische Rechte [persönliche Sachenrechte] sind Rechte, welche zu einer Sache nur gegen gewisse Personen unmittelbar aus einem Gesetz oder aus einer verbindlichen Haftung entstehen.)

Eigentumsrecht

Das Eigentumsrecht ist das Recht, mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten und jeden anderen auszuschließen.

Voraussetzung für die Erlangung des Eigentums ist neben dem Titel der Modus (= Erwerbsart), wobei die Erwerbsart bei Liegenschaften in der Eintragung ins Grundbuch (= Einverleibung, Intabulation) besteht.

Das Eigentumsrecht ist im Eigentumsblatt einzutragen (Einverleibung oder Vormerkung). Dabei sind natürliche Personen mit ihrem Namen, Angabe des Geburtsdatums, den Anteilen (Alleineigentum, ideelle Anteile, Wohnungseigentumsanteile), der Erwerbsurkunde und gegebenenfalls mit den persönlichen Beschränkungen einzutragen. Die Adresse des Eigentümers ist auch zu erfassen, sie ist aber vom Gutglaubensschutz nicht umfasst.

Juristische Personen sind in gleicher Weise einzutragen (bei Rechtsträgern, die im Firme...

Grundbuch NEU

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.