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Bayer Reinhard

Grundbuch NEU

Einführung in das Grundbuchsrecht samt Musteranträgen

3. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3105-9

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Dokumentvorschau
Grundbuch NEU (3. Auflage)

S. 22Einige Prinzipien des Grundbuchsrechts

Öffentlichkeitsprinzip (Publizitätsprinzip)

Das Grundbuch ist öffentlich. Jedermann kann das Grundbuch (bei Gericht, Notar, auch über das Internet) einsehen und Abschriften ausdrucken bzw bestellen.

Jeder, der in das Grundbuch Einsicht nimmt, kann sich darauf verlassen, dass alle Eintragungen vollständig und richtig sind.

Das Öffentlichkeitsprinzip kann als grundlegendes Prinzip des Grundbuchsrechts bezeichnet werden.

Das Öffentlichkeitsprinzip teilt sich in:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
formeller Teil
materieller Teil
(Öffentlichkeitsgrundsatz)
(Vertrauensgrundsatz)
(gilt nicht beim unentgeltlichen Erwerb)
positive Seite
negative Seite
Wer im Vertrauen auf die Richtigkeit des Grundbuches ein Recht erwirkt, wird in diesem Rechtserwerb geschützt, auch wenn der eingetragene Vormann materiell nicht berechtigt war.
Was im Grundbuch nicht eingetragen ist, braucht derjenige nicht gegen sich gelten zu lassen, der im Vertrauen auf die Vollständigkeit des Grundbuchsstandes bücherliche Rechte erwirbt.
„Was eingetragen ist, gilt.“
„Was nicht eingetragen ist, gilt nicht.“

Jedermann kann in das Hauptbuch, das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen, die Hilfsverzeichnisse, das Tagebuch, die Urkundensa...

Grundbuch NEU

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