Grundbuch NEU
3. Aufl. 2016
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S. 1Allgemeines
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register („Buch“), in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden. Es dient daher der Sicherung des Rechtsverkehrs durch Offenkundigkeit der Rechtsverhältnisse als Erwerbsart (Modus) für den Erwerb dinglicher Rechte an Liegenschaften und der steuerlichen Überwachung.
Das Grundbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung (siehe sogleich).
Seit der Umstellung des „händisch geführten“ Grundbuchs auf das ADV (= automationsunterstützte Datenverarbeitung)-Grundbuch wird es in der Grundstücksdatenbank mit dem Kataster verknüpft geführt.
Neben dem Hauptbuch (wo nur die „aktuellen“ = aufrechten Grundbuchseintragungen ersichtlich sind) besteht das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen (= historisches Einlagezahlenverzeichnis bzw historischer Auszug), welches rechtlich dem Hauptbuch gleichsteht. (Das Hauptbuch setzt sich somit seit der Umstellung aus dem aktuellen und dem historischen Teil zusammen.)
Bis zum Jahr 2006 wurde von jeder Urkunde, auf Grund derer eine bücherliche Eintragung erfolgte, eine beglaubigte Abschrift (bzw das Original) beim Grundbuch zurückbehalten. Diese Abschriften bil...