Finanzstrafrecht 2014
1. Aufl. 2015
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S. 216I. Einleitung
Der folgende Beitrag widmet sich dem Einfluss der Charta der Grundrechte der EU (GRC) auf das nationale Strafrecht und das nationale Strafverfahrensrecht. Zunächst wird die Anwendbarkeit der Grundrechtecharta im nationalen Recht aus europarechtlicher Sicht diskutiert. Es geht insofern um die Frage, in welchen Fallkonstellationen die Gewährleistungen der Charta auch die Mitgliedstaaten (Gesetzgebung und Vollziehung) binden. Im Mittelpunkt steht dabei die Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH, insbesondere in der Rechtssache Åkerberg Fransson aus dem Jahr 2013, die in grundlegender Weise die maßgebliche Bestimmung des Art 51 GRC auslegt und in der Sache mit dem Verbot der Doppelbestrafung das Strafrecht betrifft. Dieser „allgemeine Teil“ wird um eine spezifisch österreichische Perspektive ergänzt, da die Anwendbarkeit der Grundrechtecharta auch Auswirkungen auf die Rechtsprechung des VfGH, konkret auf seinen Prüfungsmaßstab, haben kann. Daran anschließend werden einzelne Verfahrensgarantien der Grundrechtecharta und ihre Bedeutung für das Strafverfahren (III.) sowie für das Strafrecht (IV.) näher beleuchtet.