Finanzstrafrecht 2013
1. Aufl. 2014
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I. S. 133 Vorbemerkung
Seit etwa zehn Jahren kann der Ausdruck „Betrugsbekämpfung“ als eine Marke des Finanzministeriums angesehen werden und wurde auch bei Pressekonferenzen der Finanzminister und Finanzstaatssekretäre verwendet, Betrugsbekämpfungspakete wurden im Ministerrat politisch beschlossen (2002), und es gab immer wieder Betrugsbekämpfungsgesetze, so etwa das Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 (Bundesgesetz, mit dem das EStG 1988, das NoVAG, die BAO, das AVOG, das FinStrG, das ZollR-DG, das ASVG, das AuslBG, das Fremdenpolizeigesetz, das NAG, das Sperrgebietsgesetz 2002 und das KFG 1967 geändert werden - siehe BGBl I 2006/99) und zuletzt das Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 (Bundesgesetz, mit dem das EStG 1988, das KStG 1988, die BAO, das AVOG 2010 und das EU-Polizeikooperationsgesetz geändert werden, BGBl I 2010/105).
An dieser Aufzählung zeigt sich schon, dass mit „Betrugsbekämpfung“ nicht etwas Punktuelles oder eng Umgrenztes gemeint ist, sondern dass sich diese Aufgabe in viele Materien hineinzieht. Insofern betrifft das fast die gesamte Finanzverwaltung (dieser Begriff umfasst die Steuer- und Zollverwaltung); jedenfalls all jene Bereiche, wo es um Geld geht.
II. Organisatorische Stellung und Ziele
Ministerien denken immer in Organisationseinheiten, di...