Finanzstrafrecht 2013
1. Aufl. 2014
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I. S. 85 Eckpunkte des Abkommens
Das Steuerabkommen Österreich-Liechtenstein ist am von den Abkommensparteien - gleichzeitig mit dem revidierten Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Abkommensstaaten - unterzeichnet worden. Nach durchlaufenem Ratifikationsprozess tritt es am in Kraft.
Das Abkommen enthält sechs Teile. Im Teil 1 „Allgemeines“ sticht an Bedeutung vor allem Art 2 Begriffsbestimmungen heraus, in welchem die wesentlichsten Begriffe des Abkommens wie liechtensteinische Zahlstelle, Vermögenswerte, betroffene Person, Vermögensstrukturen ua erläutert bzw definiert werden. Im Teil 2 wird die Legalisierung/Regularisierung der Vergangenheit, entweder durch anonyme Einmalzahlung mit Abgeltungs- und Amnestiewirkung oder alternativ durch freiwillige Meldung und Selbstanzeigeverfahren geregelt. Teil 3 enthält Bestimmungen zur Sicherstellung der zukünftigen Besteuerung durch Erhebung einer der österreichischen Einkommensteuer entsprechenden Steuer mit abgeltender Wirkung durch liechtensteinische Zahlstellen (Export des österreichischen KESt-Systems) oder alternativ durch Ermächtigung zur freiwilligen Meldung von Erträgen durch die liechtensteinische Zahlstelle („auto...