Finanzstrafrecht 2012
1. Aufl. 2013
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S. 191Die Sanktionsdrohungen des österreichischen Finanzstrafrechts sind seit der FinStrG-Novelle 1998 mit wenigen Ausnahmen kontinuierlich verschärft worden, zuletzt durch die FinStrG-Novelle 2010, die am in Kraft getreten ist. Bevor ich auf das Sanktionensystem nach der FinStrG-Novelle 2010 eingehe (III.), will ich zuerst die Entwicklung des Sanktionensystems seit der FinStrG-Novelle 1998 darstellen (I.), die am in Kraft getreten ist, und dann die Sanktionspraxis zwischen 1999 und 2011 untersuchen, um herauszufinden, wie sich all diese gesetzlichen Verschärfungen in der Praxis niedergeschlagen haben (II.).
I. Die Entwicklung des Sanktionensystems seit der FinStrG-Novelle 1998 bis zur FinStrG-Novelle 2010
1. Das Abgabenänderungsgesetz 1998 (FinStrG-Novelle 1998)
1.1 Vermögensstrafen
Seit Inkrafttreten des FinStrG am ist die Geldstrafe die Hauptstrafe: Sie muss immer verhängt werden.
Anders als nach dem StGB ist sie keine Tagessatzgeldstrafe, bei der zunächst die Zahl der Tagessätze nach der Schuld des Täters und nach dem Unrecht der Tat festgesetzt wird; und bei der dann in einem zweiten Schritt die Höhe des einzelnen Tagessatzes entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Verurteilten bestimmt wird, dessen Einkommen ...