Handbuch Korruption
1. Aufl. 2012
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S. 2131. Begriffsverständnis
Das Compliance-Verständnis hat in jüngerer Zeit einen sehr deutlichen Wandel vollzogen. Als Bezeichnung für eine unternehmensinterne Abteilung oder auch allgemeiner Managementfunktion zur Vermeidung und Steuerung von regulatorischen Risiken ist der Begriff "Compliance" zu Beginn der 1990er Jahre gebräuchlich worden. Er entstammt der anglo-amerikanischen Rechtssprache und fand ohne Übersetzung Eingang in die deutsche Rechtssprache. Unter Compliance versteht man ein Handeln in Übereinstimmung mit dem Gesetz oder - etwas allgemeiner formuliert - mit den jeweils anwendbaren Regeln. Anfangs ein reines Finanzdienstleistungsthema, haben Unternehmen aller Branchen in jüngerer Zeit Compliance-Programme entwickelt und Compliance-Organisationen geschaffen.
2. Funktionen von Compliance
Allgemein lassen sich vier Compliance-Funktionen unterscheiden, nämlich die Schutzfunktion, die Beratungs- und Informationsfunktion, die Überwachungsfunktion und schließlich die so genannte Marketingfunktion.
2.1. Schutzfunktion
In erster Linie hat Compliance eine Schutzfunktion. Die Aufklärung der Mitarbeiter über bestehende Regeln dient zusammen mit entsprechenden Überwachungsmaßnahmen der Vo...