Handbuch Korruption
1. Aufl. 2012
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Hon.-Prof. Dr. Roman Leitner
S. 711. Vorbemerkungen: Abgabenhinterziehung als notwendige Folge von Korruptionszahlungen
Insbesondere hohe Korruptionszahlungen werden vielfach im betrieblichen Interesse eines Unternehmens geleistet. Es geht regelmäßig darum, Geschäftschancen eines Unternehmens anzubahnen, zu konkretisieren und umzusetzen. Nur diese im betrieblichen Zusammenhang geleisteten Korruptionszahlungen sind Gegenstand der nachfolgenden finanzstrafrechtlichen Ausführungen. Korruptionszahlungen, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Individualinteressen ohne unternehmerischen Konnex geleistet werden, bleiben ausgeklammert, weil sie in aller Regel jedenfalls beim Leistenden keine abgabenrechtliche Relevanz erlangen. Werden derartige Korruptionszahlungen im betrieblichen Interesse eines Unternehmens geleistet, so unterliegen sie dem steuerlichen Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 5 EStG bzw bei Körperschaften § 12 Abs 1 Z 4 KStG.
Werden die Zahlungen entgegen diesen Abzugsverboten steuerlich geltend gemacht, ist der objektive Tatbestand einer Abgabenverkürzung iSd § 33, 34 FinStrG erfüllt und es ist, verkürzt auf den Nenner gebracht, nur mehr die Frage der subjektiven Tatseite und der Schuld zu prüfen.
Demnach könnte man den v...