Finanzstrafrecht 2008
1. Aufl. 2009
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S. 471. Grundlagen
Wenn man über zivilrechtliche Vorfragen einer strafrechtlichen Haftung referieren soll, läge es nahe, dass man zwischen vertraglichen und gesetzlichen, insbesondere deliktischen Haftungsregeln unterscheidet. Da mein Part sich aber auf „Grundlagen” beschränken soll, wird die Vertragsrechtslage ganz im Vordergrund stehen; es ist – in Absprache mit den Veranstaltern – nicht etwa ein Gesamtüberblick über die zivilrechtliche Haftung des Wirtschaftstreuhänders geplant. Im Übrigen darf ich davon ausgehen, dass die strafrechtlichen Konsequenzen der zivilrechtlichen Pflichtenlage allein in das Blickfeld des Strafrechtlers fallen; dass ich meine Fragen also ohne jeden Blick auf das Strafrecht behandeln kann (das ist bei einschlägigen Kooperationen ja durchaus nicht immer so, wäre insbesondere bei einer Behandlung des Deliktsrechts wohl anders). Ich gehe also im Folgenden davon aus, dass das Strafrecht jedenfalls im heute zu erörternden Problemfeld im Zusammenhang mit allfälligen Pflichten des Wirtschaftstreuhänders in bestimmten Punkten einfach an die zivilrechtliche Pflichtenlage zwischen Treuhänder und Mandanten anknüpft und dass umgekehrt das Strafrecht zu dieser zivilrechtli...