Finanzstrafrecht 2007
1. Aufl. 2008
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S. 1691. Einleitung
Mit BGBl I 2007/44 wurde die Finanzstrafgesetz-Novelle 2007 kundgemacht, welche gemäß § 265 Abs 1j am in Kraft treten wird. Anlass für die Novellierung war das Strafprozessreformgesetz, BGBl I Nr 19/2004, das ebenfalls am in Kraft treten wird. Dessen wesentlicher Inhalt ist ein neues Vorverfahren, das einerseits eine eigenständige Ermittlungskompetenz der Kriminalpolizei vorsieht und andererseits Leitungsbefugnisse der Staatsanwaltschaft und Kontrollbefugnisse des Gerichts. Neu an dem Vorverfahren ist auch, dass die kriminalpolizeilichen Befugnisse und das dafür geltende Verfahrensrecht in der StPO geregelt sind.
Das FinStrG enthält im Abschnitt über das gerichtliche Finanzstrafverfahren eine Reihe von Ergänzungsbestimmungen zur StPO, in denen einerseits die Stellung der Finanzstrafbehörden als Ermittlungsbehörden und andererseits als Privatbeteiligte geregelt ist. Diese Bestimmungen mussten jedenfalls an die neue StPO angepasst werden. Der Anpassungsspielraum war dabei ein relativ kleiner. Dass die Finanzstrafbehörden an Stelle der Kriminalpolizei nach wie vor Ermittlungsbehörden in gerichtlichen Finanzstrafsachen sein sollten, war wohl klar. Damit verbunden war aber die Frage des anzuw...