Finanzstrafrecht 2007
1. Aufl. 2008
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 37A. Einführung
Sowohl das deutsche Steuerstrafrecht als auch das österreichische Finanzstrafrecht kennen Geld- und Freiheitsstrafen, die nebeneinander oder jeweils einzeln verhängt werden können. Die Strafrahmen weichen in beiden Rechtssystemen jedoch erheblich voneinander ab: Während in Deutschland die Strafdrohung bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe reicht, können in Österreich maximal sieben Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden. Gewichtiger als der Blick auf die Strafrahmen ist jedoch der Vergleich der Sanktionssysteme selbst, die ganz gravierende Unterschiede aufweisen. Die Abweichungen beruhen darauf, dass in Deutschland das Multiplarsystem des Steuerstrafrechts bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts abgeschafft wurde und eine Angleichung bzw Einpassung des finanzstrafrechtlichen Sanktionssystems in das Sanktionssystem des allgemeinen Strafrechts stattgefunden hat, während das österreichische Finanzsanktionssystem noch immer ein Multiplarstrafensystem kennt, bei dem die Geldstrafe die Hauptstrafe ist und die Freiheitsstrafe nur ausnahmsweise aus präventiven Gründen verhängt werden kann. Die Beibehaltung des finanzstrafrechtlichen Multiplarsystems in Österreich wirft erhebliche P...