Finanzstrafrecht 2006
1. Aufl. 2007
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S. 53A) Einführung: Rechts- und Amtshilfe als Mittel der europäischen Integration
Die gegenseitige Amts- und Rechtshilfe stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg der europäischen Integration dar. Dabei ist die EU mit zahlreichen Rechtsakten „Motor“ einer Entwicklung, die durch Schlagworte wie „Europäischer Haftbefehl“, „Europäische Beweisanordnung“ und „Europäische Staatsanwaltschaft“ gekennzeichnet wird. Die Kehrseite dieses integrativen Fortschritts sind Einbußen an Souveränität der einzelnen Mitgliedstaaten. Dies spiegelt sich in dem fortschreitenden Abbau der Grenzen im Rechts- und Amtshilfebereich wider - Grenzen, die ursprünglich dazu dienten, die nationalen Interessen gegenüber anderen Staaten zu wahren. Wenn auch der Verlust an nationalstaatlicher Souveränität als Preis für die Integration im Hinblick auf das seit dem Amsterdamer Vertrag bestehende europäische Ziel eines „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ auf den ersten Blick angemessen zu sein scheint, so bleiben dabei die Rechte der von der Amts- und Rechtshilfe betroffenen Bürger außer Betracht. Diesbezüglich wurde die Frage nach den verfassungsrechtlichen Grenzen weder auf mitgliedstaatlicher noch auf geme...