Finanzstrafrecht 2005
1. Aufl. 2006
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S. 91I. Einleitung
Man könnte denken, dass nach dreissig Jahren der unmittelbaren Anwendbarkeit der MRK in der Schweiz und der Öffnung des Weges nach Strassburg das Thema MRK und schweizerisches Recht abgedroschen und ausgelaugt wäre. Nun gibt es dazu mittlerweile wirklich eine ansehnliche Fülle an Literatur. Zum grossen Trost für uns Juristen tauchen aber immer wieder nicht nur neue Probleme in der Praxis auf, sondern es bilden sich Rechtsprechungscluster zu neuen Aspekten traditioneller Garantien.
Ein Beispiel dafür ist die Garantie, die hierzulande unter dem Stichwort „nemo tenetur“, kurz für „nemo tenetur se ipsum accusare vel prodere“, diskutiert wird, dem Schutz vor Selbstbelastungszwang, englisch „privilege against self-incrimination“. Dazu gehört namentlich auch das Recht zu schweigen. Die nachstehenden Überlegungen stellen dieses Grundrecht in Beziehung zum schweizerischen Steuerstrafrecht, genauer: zur prozessualen Regelung der Steuerhinterziehung.
Wo liegt der Zusammenhang? Wenn die Steuerbehörde Verdacht fasst, dass ein Steuerpflichtiger eine Steuererklärung abgegeben hat, welche sein steuerpflichtiges Einkommen und/oder Vermögen nicht vollständig aufführt, werden zwei Wege ein...