Finanzstrafrecht 2005
1. Aufl. 2006
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Monika Harms, Leipzig
S. 77I. Abgrenzung der Problemkreise
Die vorliegende Abhandlung – beschränkt auf die deutsche Rechtslage – soll sich auf die Sicht des Praktikers konzentrieren; auch soll angesichts der Vielfalt rechtlich relevanter Konstellationen zwischen Steuer- und Steuerstrafrecht gar nicht erst versucht werden, alle denkbaren Sachverhaltsvarianten abzuhandeln. Vielmehr sollen aus den bislang vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die tragenden Grundlinien herausgefiltert werden, an denen auch künftige Fallvarianten gemessen werden können.
1. Steuerstrafrecht im Spannungsfeld zwischen Steuerrecht, EG-Recht, Strafrecht und Strafprozessrecht
Die Beschäftigung mit dem deutschen Steuerstrafrecht führt uns in das Spannungsfeld zwischen Steuerrecht, EG-Recht, Strafrecht und Strafprozessrecht, deren unterschiedliche Rechtsgrundsätze und Verfahrensprinzipien mit voneinander abweichenden Zielvorgaben jeweils verknüpft werden durch die Normen der § 369 ff. der deutschen Abgabenordnung (AO), insbesondere die Blankettstrafnorm des § 370 Abs. 1 AO. Die blankettausfüllenden Normen des materiellen und formellen Steuerrechts bilden den Maßstab dafür, ob einem bestimmten Verhalten e...