Finanzstrafrecht 2005
1. Aufl. 2006
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Hon.-Prof. Dr. Roman Leitner, Linz
S. 331. Einleitung und Problemstellung
Die Frage, ob aus der Verzahnung des Abgabenverfahrens mit dem Finanzstrafverfahren ein verfassungsrechtlich bedenklicher Zwang, sich selbst beschuldigen zu müssen, entstehen kann, war in Österreich schon mehrmals Gegenstand einer ausführlichen literarischen Befassung.
Die Ergebnisse und empfohlenen Lösungsmöglichkeiten dieser Untersuchungen reichen von der Negierung bedenklicher Zwangssituationen bis hin zur Folgerung, dass gravierende legistische Maßnahmen erforderlich seien, um ein verfassungskonformes abgabenrechtliches Mitwirkungssystem herzustellen.
So kommen Stoll und Harbich zu dem Ergebnis, dass das Finanzstrafrecht „entkriminalisiert“ und durch ein Verzinsungs- bzw Abgabenzuschlagssystem ersetzt werden sollte.
Der Gesetzgeber hat inzwischen eine genau konträre Entwicklung vollzogen: Nicht nur, dass mit BudBG 2001 eine so genannte Anspruchsverzinsung bei verspätet festgesetzten Abgaben eingeführt wurde, wurde auch das Finanzstrafgesetz nicht nur nicht gänzlich beseitigt, sondern – insbesondere veranlasst durch internationale Abkommen – eine gravierende Verschärfung – vor allem durch eine stufenweise Anhebung der Freiheitsstraf...