Finanzstrafrecht 2004
1. Aufl. 2005
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S. 11Einleitung
Mein Beitrag befasst sich hauptsächlich mit den finanzstrafrechtlichen Konsequenzen einer Verletzung der Berichtigungspflicht nach § 139 BAO anhand verschiedener Fallkonstellationen. Dabei wird die deutsche Rechtslage in die Betrachtung einbezogen, da sich dort Schrifttum und Praxis bereits eingehend mit diesem Problem auseinander gesetzt haben.
Zuvor soll aber ein Überblick über die verschiedenen Typen von Konkurrenzen und die Problematik der mitbestraften Vor-, Begleit- und Nachtat geboten werden, weil diese das Feld für die Erörterung der zentralen Fragen abstecken. Dabei liegt der Akzent auf der Sicht des Finanzstrafrechts. Eine eingehendere Darstellung der Konkurrenzlehre aus dem Blickwinkel des StGB erfolgt im Beitrag von Birklbauer.
1. Konkurrenzen
Die herrschende Meinung unterscheidet zwei Arten der eigentlichen Konkurrenz und drei Arten der Scheinkonkurrenz:
1.1. Idealkonkurrenz
Sie liegt vor, wenn der Täter durch eine Tat mehrere Finanzvergehen begeht. Wird also zB ein Zigarettenschmuggel begangen, so verwirklicht der Täter die Finanzvergehen des Schmuggels gem § 35 Abs 1 FinStrG und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gem § 44 Abs 1 lit b FinStrG, weil die über die Grenze gebrachten Zigaretten n...