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Leitner | Dannecker (Hrsg.)

Finanzstrafrecht 2003

Internationales Steuerrecht und Steuer-/Finanzstrafrecht (Deutschland / Österreich)

1. Aufl. 2004

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Dokumentvorschau
Finanzstrafrecht 2003 (1. Auflage)

S. 731. Missbrauchsbekämpfung im originär innerstaatlichen Steuerrecht

1.1. Der allgemeine Missbrauchsvorbehalt des § 22 BAO

In Kapitel C.2. des ersten Abschnitts der österreichischen Bundesabgabenordung, überschrieben mit „Wirtschaftliche Betrachtungsweise“, ordnet § 22 BAO Folgendes an:

„(1) Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabenpflicht nicht umgangen werden.

(2) Liegt ein Missbrauch vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären.“

Der normative Gehalt von § 22 BAO ist jedoch umstritten. Nach Maßgabe der sich auf das stützenden und von der herrschenden Lehre in Österreich vertretenen „Innentheorie“ kommt § 22 BAO keine eigenständige normative Bedeutung zu. Vielmehr stellt § 22 BAO lediglich eine Konkretisierung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise dar. Nach Maßgabe der Innentheorie wird die Umgehungsbekämpfung dabei als ein allgemeines Problem der Rechtsanwendung iSe Frage der Reichweite von Besteuerungstatbeständen bzw Befreiungstatbeständen verstanden. Nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen (insbesondere durch teleo...

Finanzstrafrecht 2003

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