Finanzstrafrecht 2017
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. S. 156Grundlagen
Das schweizerische Steuerstrafrecht ist zersplittert, weil es historisch gewachsen ist und ihm daher ein Gesamtkonzept fehlt. Nach geltendem Recht bestehen nebeneinander zwei Steuerstrafrechtssysteme, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Das eine System betrifft die Einkommenssteuern von Bund und Kantonen sowie die kantonalen Vermögenssteuern (System StHG/DBG). Die Erhebung dieser (direkten) Steuern erfolgt durch die Kantone. Das andere System gelangt bei den übrigen Steuern des Bundes zur Anwendung. Dazu gehören die „Verrechnungssteuer“ genannte Steuer auf den Ertrag von beweglichem Kapitalvermögen, Lotteriegewinnen und Versicherungsleistungen, die Mehrwertsteuer sowie die Stempelabgaben (System VStrR).
Die beiden Systeme enthalten – nebst vielen Unterschieden – auch einige Gemeinsamkeiten. Gemeinsam ist beiden Systemen die Unterscheidung der Straftaten in Übertretungen (mit Buße bedroht) und in Vergehen (mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht). Die Hinterziehungsbuße hängt dabei jeweils von der Höhe der hinterzogenen Steuer ab.
Die Hinterziehung der direkten Steuern ist eine Übertretung. Die Buße beträgt in der Regel das Einfache der hinte...