Finanzstrafrecht 2017
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. S. 50Selbstanzeige in Österreich: Hintergründe einer praxisgerechten, wirksamen Regelung
A. Selbstanzeige als Baustein im Systemprinzip des österreichischen Vermögensstrafrechtes: Strafaufhebung bei rechtzeitiger Schadensgutmachung
Das österreichische Strafrecht kennt neben der Selbstanzeige im FinStrG eine Reihe von einschlägigen Regelungen, die in ähnlicher Weise eine Strafaufhebung bei Schadensgutmachung vorsehen, wobei insbesondere die in § 167 StGB verankerte Bestimmung der tätigen Reue zu nennen ist. Ein derartig umfassendes Strafaufhebungsregelungssystem bei Schadensgutmachung ist in dieser Form in Europa einzigartig und wird von der Lehre als vorbildliche, klare und mutige Lösung bezeichnet.
Alle diese Strafaufhebungsgründe sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden, welche zum Teil nicht unerheblich voneinander abweichen. So erfordert beispielsweise die Straffreiheit im Rahmen der tätigen Reue die freiwillige, rechtzeitige und vollständige Schadensgutmachung. Die in § 29 FinStrG normierte Selbstanzeige verfolgt weitgehend dieselbe Zielrichtung, weicht jedoch in einigen Punkten wesentlich von § 167 StGB ab. Insbesondere kennt die Selbstanzeigebestimmung kein Vollständigkeitsgebot und es entfällt auch das Erfordernis ...