Finanzstrafrecht 2021
1. Aufl. 2022
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S. 881. Allgemeines
Die Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug, ABl L 2017/198, 29, legt Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Strafen zur Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU fest. Aus der französischen Version „la protection des intérêts financiers de l'Union“ ergibt sich die geläufige Abkürzung „PIF-Richtlinie“ (im Folgenden „Richtlinie“).
Die Richtlinie ersetzt für die an sie gebundenen Mitgliedstaaten das Übereinkommen aufgrund Art K 3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vom , samt den Zusatzprotokollen vom , und (im Folgenden „Übereinkommen“) und war von den Mitgliedstaaten bis umzusetzen. Nicht an die PIF-Richtlinie gebunden sind Dänemark und das Vereinigte Königreich.
2. Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
2.1. Übereinkommen
Das Übereinkommen wurde von den Mitgliedstaaten erarbeitet, die darin feststellten, dass Betrug zum Nachteil de...