Finanzstrafrecht 2019
1. Aufl. 2020
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I. S. 57Geldwäschebekämpfung als internationale Aufgabe
Die Bekämpfung der Geldwäsche ist seit langem ein wichtiges gemeinsames Anliegen internationaler und supranationaler Organisationen, die zu diesem Zweck Verträge abgeschlossen haben. Zunächst waren Geldwäschehandlungen durch Art 3 lit b des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom (dBGBl III 1993 S 1136; BGBl III 1997/154) gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen als Unterstützungshandlung geächtet und verboten worden. Kurze Zeit später setzten die europäischen Gemeinschaften den Kampf gegen die Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte durch die Richtlinie des Rates vom zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche (91/308/EWG) (1. GW-RL) fort. Um einerseits zu vermeiden, dass jeder Mitgliedstaat eigene Regelungen schafft und so die Vereinheitlichung des Binnenmarkts durch möglicherweise inkompatible Vorschriften der Mitgliedstaaten behindert würde, andererseits aber kriminellen Unternehmungen nicht die Möglichkeit zur ungehinderten Nutzung der Freiheiten innerhalb der Gemeinschaft zu gewähren, sollte ein einheitliches Geldwäschebekämpfungsre...