Finanzstrafrecht 2019
1. Aufl. 2020
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I. S. 36Meldepflicht nach DAC 6 im Lichte der Vertrauensbeziehung zum Berater
A. Prolog
Der Blick zurück in die Entwicklungsgeschichte des Informationsaustauschs in Steuersachen startet mit der als DAC 1 bezeichneten EU-Amtshilfe-Richtlinie aus dem Jahr 2011 (RL 2011/16/EU), die jene über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten aus dem Jahr 1977 ersetzte. Gegenstand dieser Richtlinie war einerseits ein spontaner Informationsaustausch und Informationsaustausch auf Ersuchen, andererseits ein verpflichtend automatischer Informationsaustausch (AIA) zu Einkommen und Vermögen nicht-finanzieller Art (iE Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, Verwaltungsratsvergütungen, Versicherungsprodukte, Ruhegehälter und unbewegliches Vermögen; Art 8 der DAC 1).
Im Jahr 2014 wurde im Rahmen der DAC 2 (RL 2014/107/EU) der automatische Informationsaustausch um bestimmte Finanzdaten erweitert. Hintergrund waren die erweiterten Meldepflichten an die USA durch FATCA, wodurch mit den USA (als Drittland) mehr Informationen auszutauschen waren als zwischen den Mitgliedstaaten selbst. Art 8 der DAC 1 zum automatischen Informationsaustausch für Einkünfte und Vermögen nicht-f...