Das 1 x 1 der Steuern bei Immobilien
2. Aufl. 2017
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S. 136Anhang UStR 2000, Wartungserlass 2016 (Auszüge)
Die fett hinterlegten Textstellen betreffen Änderungen oder Klarstellungen der Umsatzsteuerrichtlinien durch den Wartungserlass 2016. Diese Auswahl betrifft den Immobilienbereich.
Rz 639f
In Rz 639f werden die Aussagen des Art. 31a DVO (EU) Nr. 1042/2013 des Rates vom hinsichtlich Leistungen iZm einem Grundstück eingearbeitet. Rz 639f lautet: Unter § 3a Abs. 6 UStG 1994 fallen ua. auch: Vermittlungsleistungen für Unternehmer, ausgenommen die Vermittlung beim Verkauf oder bei der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken oder bei der Begründung oder Übertragung dinglicher Rechte an Grundstücken;
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In Rz 639g werden die Aussagen de s Art. 31a DVO (EU) Nr. 1042/2013 des Rates vom hinsicht lich Leistungen iZm einem Grundstück eingearbeitet.
Rz 639g lautet: Eine Vermittlungsleistung an einen Unternehmer wird (ausgenommen die Vermittlung beim Verkauf oder bei der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken oder bei der Begründung oder Übertragung dinglicher Rechte an Grundstücken) gemäß § 3a Abs. 6 UStG 1994 am Empfängerort ausgeführt. Das gilt auch für die Vermittlung der in § 3a Abs. 14 UStG 1994 genannten Katalogleistungen.
Rz 639p
In Rz 639p werden die Aussagen des Art. 31a DVO (EU) Nr. 104...