Das 1 x 1 der Steuern bei Immobilien
1. Aufl. 2016
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S. 139Anhang 2 UStR 2000, Wartungserlass 2015 (Auszüge)
Die fett hinterlegten Textstellen betreffen Änderungen oder Klarstellungen der Umsatzsteuerrichtlinien durch den Wartungserlass 2015. Diese Auswahl betrifft den Immobilienbereich.
Rz 265
Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch Körperschaften des öffentlichen Rechts gilt auch als unternehmerische Tätigkeit, wenn sie nicht wirtschaftlich herausgehoben bzw. nicht von wirtschaftlichem Gewicht ist. Ob eine Vermietung und Verpachtung von Grundstücken im Sinne des § 2 Abs. 3 letzter Teilsatz UStG 1994 vorliegt, ist danach zu beurteilen, ob ein Bestandvertrag nach § 1090 ABGB gegeben ist (vgl. ; ). Zivilrechtliches Hauptkriterium eines Bestandvertrages ist seine Entgeltlichkeit.
[...]
4.9. Normalwert als Bemessungsgrundlage ab 1.
Rz 682 wird entsprechend der Änderung des § 4 Abs. 9 UStG 1994 durch das StRefG 2015/2016 angepasst:
Rz 682
Basierend auf Art. 72 iVm Art. 80 der MwSt-RL 2006/112/EG ist der Normalwert als umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Lieferungen und sonstige Leistungen anzusetzen, wenn das Entgelt aus außerbetrieblichen Motiven (familiäre oder freundschaftliche Nahebeziehungen, Gesellschafterst...