Datenschutz für Vereine
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 574. Spezialdatenschutzrecht für Vereine
Das neue Datenschutzrecht ist in vielen Bereichen durch schwammige, unklare Bestimmungen gekennzeichnet. Dies führt häufig zu mangelnder Rechtssicherheit und Verunsicherung. Mehr Klarheit werden oft erst die Entscheidungen der Datenschutzbehörde(n) bringen – und bei Ausschöpfung des Rechtsweges das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und der Europäische Gerichtshof.
Die österreichische Datenschutzbehörde hat mehrfach klargestellt, dass sie keine konkreten Rechtsauskünfte erteilen kann. Dies führt zu einer unbefriedigenden Situation, und mehr Rechtssicherheit ist wünschenswert.
Die DSGVO eröffnet hier Möglichkeiten, in Angelegenheiten, die bestimmte „Branchen“ betreffen, dennoch eine gewisse Rechtssicherheit zu erlangen. Sie sieht etwa die Erstellung Verhaltensregeln (Codes of Conduct) durch Branchenverbände vor.
Verbände und andere Vereinigungen, die Kategorien von „Verantwortlichen“ vertreten, können Verhaltensregeln ausarbeiten. Diese sind dann der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Mit diesen Verhaltensregeln kann die Anwendung der DSGVO beispielsweise in folgenden Bereichen präzisiert werden:
Faire und transparente Verarbeitung;
berechti...