1 x 1 der Personalverrechnung 2021
4. Aufl. 2021
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S. 1007. Überstunden und Überstundenzuschlägen
7.1. Arbeitsrechtliche Bestimmungen
Überstundenarbeit liegt vor, wenn die tägliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden, die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden oder die durch Arbeitsbereitschaft verlängerte Normalarbeitszeit überschritten wird und kein Modell einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung (zB Gleitzeitvereinbarung, Durchrechnungsmodell) vereinbart wurde.
Für die richtige Entlohnung der Überstunden muss der Wert einer Überstunde, der Überstundengrundlohn, ermittelt werden.
7.1.1. Überstundengrundlohn
Der Überstundengrundlohn errechnet sich aus dem Monatslohn oder Monatsgehalt dividiert durch den Überstundenteiler.
Dieser Überstundenteiler ist in der Regel im Kollektivvertrag festgelegt. Gibt es keinen vertraglich vereinbarten Teiler, lässt sich der entsprechende Wert über die durchschnittliche monatliche Normalarbeitszeit berechnen.
Fixe Monatslöhne müssen auf den Stundenlohn zurückgerechnet werden.
Die pro Monat durchschnittlich angefallenen Wochen sind 4,33 Wochen. Die 4,33 Wochen ergeben sich, indem 52 Wochen pro Jahr durch 12 Monate dividiert werden.
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Normalarbeitszeit | Berechnung des Teilers | Teiler | Teiler (gerundet) |
38 Stunden | 38 (Stunden)... |