1 x 1 der Personalverrechnung 2021
4. Aufl. 2021
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S. 423. Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung
Mit wurde die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) umgesetzt. Dadurch wurde das Melde- und Abrechnungssystem grundlegend geändert (optimiert). Beitragsgruppen, jährliche Beitragsgrundlagennachweise sowie Beitragsgrundlagenabgleich gehören der Vergangenheit an. Die Wartung des Versicherungsverlaufes wird seit überwiegend mit der mBGM durchgeführt.
Die monatliche Beitragsnachweisung sowie der Lohnzettel SV wurden durch die mBGM zur Gänze ersetzt. Die für die Lohnverrechnung erforderlichen Daten werden seit in nur einem Meldeprozess den Krankenversicherungsträgern bekannt gegeben.
Differenzen beim Abgleich zwischen der Beitragsgrundlagenmeldung und dem Jahreslohnzettel SV gehören mit der Einführung der mBGM der Vergangenheit an.
Die vom Meldepflichtigen gemeldeten Versicherungszeiten, die vorgenommenen Beitragsabrechnungen sowie die Jahresbeitragsgrundlagen wurden laufend miteinander abgeglichen. In der Praxis kam es immer wieder zu Differenzen, die geklärt werden mussten - was oft erst Jahre später möglich war und beim Dienstgeber und bei der Krankenversicherung hohe Kosten verursachte.
Unverändert ist, dass die...