1 x 1 der Personalverrechnung 2020
3. Aufl. 2020
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S. 524. Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge
Seit ersetzt die Betriebliche Vorsorge das ehemalige Abfertigungssystem. Die Abfertigungsansprüche werden auf die Betrieblichen Vorsorgekassen (BV-Kassen) ausgelagert. Die Finanzierung der Betrieblichen Vorsorge erfolgt dabei durch regelmäßige Beitragsleistungen der Arbeitgeber.
Die Mitarbeitervorsorge umfasst echte Dienstnehmer, freie Dienstnehmer und Vorstandsmitglieder, die vollversichert sind, sofern kein Abfertigungsrecht aufgrund von vertraglichen Ansprüchen besteht. Arbeitsrechtlich sind Vorstandsmitglieder freie Dienstnehmer.
Die Selbständigenvorsorge gilt für Personen, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegen, und umfasst Mitglieder der Kammern der gewerblichen Wirtschaft, Gesellschafter einer offenen Gesellschaft, unbeschränkt haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, Geschäftsführer-Gesellschafter einer GmbH sowie neue Selbständige, deren Berufsvertretungen nicht die Ausnahme von der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung beantragt haben.
Für geringfügig Beschäftigte gelten ebenfalls die Bestimmungen des BMSVG. Der Beitragszeitraum ist in diesem Fall ein Monat. Es besteht die Mög...