1 x 1 der Personalverrechnung 2019
2. Aufl. 2019
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S. 15013. Krankenstand
Auch bei verminderter Arbeitsleistung wie bspw bei Krankheit und bei Unfällen hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit das Entgelt fortzuzahlen, obwohl der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringt.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, jede Arbeitsverhinderung unverzüglich und unaufgefordert dem Arbeitgeber bekanntzugeben und auf Verlangen des Arbeitgebers eine Krankenstandsbestätigung vorzulegen. Die Nichterfüllung dieser Mitteilungs- und Nachweispflicht führt zum Verlust des Entgelts für die Zeit der Säumnis, berechtigt aber nur in Ausnahmefällen zur Entlassung. Wird der Arbeitnehmer jedoch schriftlich vom Arbeitgeber aufgefordert, sich zu melden, widrigenfalls ein vorzeitiger Austritt angenommen werden kann, hat er auf dieses Schreiben zu reagieren.
Das Krankenentgelt ist die Leistung, die der Arbeitnehmer bei Erkrankung vom Arbeitgeber erhält.
Die Höhe des Krankenentgelts bemisst sich nach der Höhe des regelmäßigen Arbeitsentgelts, das der Arbeitnehmer verdient hätte, wäre er nicht krank geworden.
Das Krankenentgelt für den ersten bis dritten Tag des Krankenstandes ist auf jeden Fall in der Sozialversicherung beitragspflichtig. Danach ist das Kra...