1 x 1 der Personalverrechnung
1. Aufl. 2018
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S. 23
Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB)
Den Dienstgeberbeitrag haben alle Dienstgeber zu leisten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen. Unter Dienstnehmer versteht das Gesetz Personen, die in einem echten Dienstverhältnis stehen, als auch freie Dienstnehmer und an einer Kapitalgesellschaft wesentlich beteiligte Personen.
Bemessungsgrundlage ist die Summe sämtlicher Arbeitslöhne inkl Sachbezüge und Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt), die in einem Kalendermonat an alle Dienstnehmer gezahlt wird, gleichgültig ob die Arbeitslöhne beim Empfänger der Einkommensteuer unterliegen oder nicht. Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, steuerfreie Überstundenzuschläge und auch einmalige Prämien gehören ebenfalls zur Bemessungsgrundlage wie steuerpflichtige Reisekosten.
Der Dienstgeberbeitrag beträgt ab 3,9 % der Bemessungsgrundlage.
Übersteigt die Beitragsgrundlage in einem Kalendermonat den Betrag von EUR 1.460 (Freigrenze) nicht, so verringert sie sich um den Freibetrag von EUR 1.095.
Die Beitragsgrundlage beträgt EUR 1.500.
Lösung
Da die Grenze von EUR 1.460 (Freigrenze) überschritten wird, is...