Das 1 x 1 der Steuern bei Immobilien
2. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 11I. Einkommensteuer
A. Begriffsbestimmung: Vermögensverwaltende Vermietung – gewerbliche Vermietung
Die Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“ umfasst – unabhängig von der zivilrechtlichen Begriffsbestimmung – die entgeltliche Überlassung eines Wirtschaftsgutes zum Gebrauch und/oder zur Nutzung; maßgeblich ist der wirtschaftliche Gehalt des Sachverhaltes. Diese „vermögensverwaltende Vermietung“ liegt nur vor, wenn es sich um eine reine Gebrauchsüberlassung handelt.
Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören insbesondere Einkünfte aus
Vermietung unbeweglichen Vermögens (Vermietung von Wohnungen, Geschäftsräumen),
Verpachtung von Unternehmen, Vermietung und Verpachtung von Produktionsanlagen,
Überlassung von Rechten.
S. 12Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören auch Abstandszahlungen (Ablösen), die der Hauseigentümer aus Anlass der Begründung, Änderung oder Auflösung eines Mietverhältnisses erhält, auch wenn sie nicht vom Mieter, sondern von einem Dritten geleistet werden, da sie mit der Nutzung der Einkunftsquelle, dem Miethaus, in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen; nicht hingegen Ablösen für einzelne Einrichtungsgegenstände. Mietkautionen, über die der Vermi...