ASoK-Spezial Arbeitsrecht 2019
1. Aufl. 2019
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4. Aktuelles
4.1. Aktuelle Anfragen aus der täglichen Praxis
AK-Wahl (20.3. bis ) und Dienstverhinderung
Sind wir verpflichtet, der Einrichtung eines Betriebswahlsprengels für die AK‑Wahl in unseren betrieblichen Räumlichkeiten zuzustimmen?
Zur Frage, ob hierzu aufgeforderte Betriebe der AK gestatten müssen, dass in ihren Betriebsräumlichkeiten ein Betriebswahlsprengel eingerichtet werden muss, ist zunächst auf folgende Rechtsgrundlagen zu verweisen:
S. 84Der § 22 Abs 2 Arbeiterkammergesetz (AKG 1992) sieht Folgendes vor:
„Soweit die Stimmabgabe unter Berücksichtigung organisatorischer Gesichtspunkte tunlichst ohne Störung betrieblicher Abläufe möglich ist, sind die Wahlberechtigten nach Betrieben bzw Betriebsstätten auf Wahlsprengel zu verteilen, sodass die Stimmabgabe womöglich am Arbeitsort erfolgen kann.“
Dazu wird in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum AKG Folgendes festgehalten:
„Die Wahl soll grundsätzlich in Betriebswahlsprengeln durchgeführt werden, soweit dies organisatorisch möglich und zweckmäßig ist, wobei dazu auch das Einvernehmen mit dem Betriebsinhaber herzustellen ist. Dies bedeutet, dass die Wahlberechtigten nach Betriebszugehörigkeit auf Wahlsprengel zu verte...