ASoK-Spezial Arbeitsrecht 2018
1. Aufl. 2018
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3. Zusammenfassung weiterer wichtiger Gerichtsentscheidungen
KÜNDIGUNGSANFECHTUNG WEGEN SOZIALWIDRIGKEIT
Kann eine Kündigung zum Regelpensionsalter wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden?
Bei Erreichen des Regelpensionsalters und Anspruch auf eine Regelpension ist der Kündigungsschutz wegen Sozialwidrigkeit (§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG) nicht gänzlich und generell ausgeschlossen, doch ist bei der Prüfung der Interessenbeeinträchtigung ein strenger Maßstab anzulegen. Ist die Alterspension (zuzüglich einer allfälligen BetriebsS. 76pension) über der ASVG-Höchstpension und verbleiben dem klagenden AN nach Abzug der Fixkosten und der laufenden Kosten monatlich 312 €, so ist trotz einer Einkommenseinbuße von ca 33 % nicht davon auszugehen, dass der AN durch die Kündigung im Wesentlichen interessenbeeinträchtigt wird.
In einem solchen Fall ist daher die Kündigung zum Zeitpunkt des Erreichens des Regelpensionsalters nicht sozialwidrig.
Kann der klagende AN, der die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit anficht, auf einen Beruf verwiesen werden, den er zuletzt vor 15 Jahren ausgeübt hat?
In diesem Fall hat der Kläger eine Lehre als Gas-, Wasser- und Zentralheizungsbauer absolviert und 1993 mit der Meisterprüfung abgeschlossen. Danach...