ASoK-Spezial Arbeitsrecht 2015
1. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 81. Änderungen zu Gesetzen und Verordnungen
1.1. Erweiterungen zur Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfung
Mit dem am in Kraft getretenen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G), wurde eine Rechtsgrundlage für geeignete Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping geschaffen. Mit dem LSDB-G wurden vor allem neue Bestimmungen in das AVRAG eingefügt (§§ 7d-m AVRAG). Diese verpflichten ausländische AG Lohnunterlagen am jeweiligen Einsatzort der Arbeitskräfte bereitzuhalten. Zahlt der AG weniger als das (österreichische) kollektivvertragliche Mindestentgelt, so ist er strafbar, wobei auch die Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit untersagt werden kann (nunmehr § 7k AVRAG). Die Neuerungen wurden im AVRAG und im BUAG umgesetzt.
1.1.1. Vom Grundlohn zum Entgelt
Bisher war die Strafbarkeit eines AG nur bei der Bezahlung eines unterkollektivvertraglichen Grundlohns gegeben. Nunmehr wurde dies auf das nach dem KV (oder allenfalls einer VO bzw einem Gesetz) zustehende Entgelt (ausgenommen Leistungen nach § 49 Abs 3 ASVG wie etwa Schmutzzulagen, Beendigungsvergütungen, Beiträge nach dem BMSVG oder Betriebspensionsgesetz) erweitert (§ 7i Abs 5 AVRAG).
Bei Unterentlohnungen, die durchgehend mehrere Lohnzahlungszeiträume umfassen, liegt eine einzige Verwaltungsübertretung vo...