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Arbeitsrecht 2014 (1. Auflage)
S. 844 Im Arbeitsrecht relevante Werte für 2014
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Tägliche Geringfügigkeitsgrenze | 30,35 Euro |
Monatliche Geringfügigkeitsgrenze | 395,31 Euro |
Monatlicher Grenzbetrag für die Dienstgeberabgabe | |
(bei einer Lohnsumme der geringfügig Beschäftigten, die den 1,5-fachen monatlichen Maximalsatz übersteigt) | 592,97 Euro |
Tägliche Höchstbeitragsgrundlage | 151 Euro |
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage | 4.530 Euro |
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage für freie AN ohne Sonderzahlungen | 5.285 Euro |
Zinsen für Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (§ 49a ASGG) | 9,08 % |
- bei vertretbarer Rechtsansicht des Schuldners | 4 % |
Lohnpfändung | |
- monatlicher allgemeiner Grundbetrag (AN mit Sonderzahlungen) | 857 Euro |
Auflösungsabgabe | 115 Euro |
Ausgleichstaxe nach § 9 Abs. 2 BEinstG (jeweils pro Person, die zu beschäftigen wäre): | |
- monatlich für AG mit 25 bis 99 AN, - monatlich für AG von 100 bis 399 AN, - monatlich für AG mit 400 oder mehr AN | 244 Euro 342 Euro 364 Euro |