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S. 773. Aktuelles
3.1 Kann das Kriterium „ausgezeichnete Deutschkenntnisse“ im Stelleninserat unzulässig sein?
Die „Kleine Zeitung“ schrieb unter dem Titel „Behörden-Unsinn“ Folgendes:
„Eine Unternehmerin bekam einen Strafbescheid, weil sie es wagte, per Inserat eine Verkäuferin mit ,ausgezeichneten Deutschkenntnissen‘ zu suchen. Mit dieser ,strafbaren Handlung‘ verstoße sie gegen das Diskriminierungsverbot, schrieb das Amt. Absurder geht es wirklich nicht mehr.“
Gesucht wurde mit der Stellenausschreibung eine Verkäuferin für eine Tankstelle. Nach § 23 Abs 1 GlBG ist vom AG eine Stelle diskriminierungsfrei auszuschreiben. Werden „ausgezeichnete Deutschkenntnisse“ verlangt, so wird aus dieser Bestimmung abgeleitet, dass Menschen, deren Muttersprache nicht deutsch ist und die nicht über ausgezeichnete Deutschkenntnisse verfügen, von dieser Stelle ausgeschlossen werden und somit eine ethnische Diskriminierung vorliegt, wenn nicht aus objektiver Sicht sachliche Gründe für ausgezeichnete Deutschkenntnisse für die gegenständliche Stelle erforderlich sind.
Offenbar hat im eingangs von der „Kleinen Zeitung“ bewerteten Erkenntnis, die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (die in solchen Fällen Verwaltungsstrafen b...