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Arbeitsrecht 2012 (1. Auflage)
S. 734. Im Arbeitsrecht relevante Werte für 2012
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Geringfügigkeitsgrenze | € 376,26 monatlich |
€ 28,89 täglich | |
Grenzbetrag für die Dienstgeberabgabe (bei einer Lohnsumme der geringfügig Beschäftigten, die den 1,5-fachen monatlichen Maximalsatz übersteigt) | € 564,39 monatlich |
tägliche Höchstbeitragsgrundlage | € 140,- |
monatliche Höchstbeitragsgrundlage | € 4.230,- |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie AN ohne Sonderzahlungen | € 4.935,- |
Zinsen für Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (§ 49a ASGG)150 | 8,38 % (ab ) |
bei vertretbarer Rechtsansicht des Schuldners | 4 % |
Verzugszinsen für die Ausgleichstaxe (zur Ausgleichstaxe siehe 1.5.2) | 4,38 % (ab ) |
Lohnpfändung | |
allgemeiner Grundbetrag (AN mit Sonderzahlungen) | € 814,- monatlich |
aktuelle Existenz-Minimum-Tabelle siehe www.justiz.gv.at |